Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen. Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Angebote

Schriftliche und mündliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Kostenpflichtige Angebote werden bei Auftragserteilung vollständig verrechnet. Irrtum vorbehalten.

 

3. Preise

Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Rechnungs- und Angebotspreise, sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung, Versicherung und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  • Unsere Techniker- Preise: ab 01.07.2022
  • Telefonanlagen- Techniker - 89,00 € je Stunde
  • Telefonanlagen- IT- Spezialist - 99,00 € je Stunde
  • Fernwartungspauschale- 39,00 € je halbe Stunde
  • An- und Abfahrt inkl. Rüstzeiten sind Arbeitszeit, als Grundlage dient Google Maps.
  • An- und Abfahrtsstandort, sofern nicht anders vereinbart, ist der Firmensitz der o-telko ohg. Es wird im Halbstundentakt abgerechnet.
  • Nachteinsätze (22Uhr – 7Uhr), sowie Samstag, Sonntag und Feiertagseinsätze werden mit einem Aufschlag von 100% berechnet.
 
4. Gefahrenübergang

Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

5. Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Zuliefern eintreten, hat die o-telko ohg auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt er die Annahme, so befindet der Kunde sich im Verzug. Nach einem weiteren versuchten und ebenfalls fehlgeschlagenen Lieferversuch behalten wir uns vor, 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

6. Montage

Sollen Montagearbeiten beim Kunden durchgeführt werden, so sind die Arbeitsbereiche rechtzeitig vor Arbeitsbeginn von Hindernissen wie z.B. Einrichtungsgegenständen, Akten, Verpackungen u.ä. zu räumen. Sind die Arbeitsbereiche nicht frei zugänglich, so kann die Montage verweigert werden. Die angefallenen Kosten (An- und Abfahrt, Bereitstellung von Material, Werkzeug und Dienstleistung) trägt der Kunde zusätzlich.

Die Arbeitsverweigerung aus vorgenannten Gründen befreit den Kunden nicht von der Vertragserfüllung. Werden Aufräumarbeiten übernommen, so werden diese gesondert mit einem erhöhten Stundenverrechnungssatz berechnet (30% Aufschlag).

Der Kunde hat vor Montagebeginn ohne besondere Aufforderung auf Hindernisse im Arbeitsbereich schriftlich hinzuweisen, wie z.B. verdeckt geführte Leitungen (Elektro-, Wasser-, Abwasser-, Gas-, Öl- oder sonstige Leitungen und Hindernisse).

Kommt der Kunde dieser Hinweispflicht nicht nach, so gilt der Montageort als frei von Hindernissen. Nur an Orten, die frei von Hindernissen sind, werden die Montagearbeiten vorgenommen.

Gibt der Kunde keinen Gefahrenhinweis ab, so bestätigt er dadurch, dass seine Anlagen, die während der Montage mitgenutzt werden, den jeweils gültigen gesetzlichen und technischen Bestimmungen entsprechen, z.B. Elektroinstallationen oder vorhandene Netzwerke. Der Kunde hat alle nötigen Informationen unaufgefordert zu liefern, die zur Montage der bestellten Anlage/Anlagenteile und Zubehör benötigt werden. Montagearbeiten am Stromversorgungsnetz (230/400 ~ V) werden nicht durchgeführt.

 

6.1 Gewährleistungsausschluss

Unser Leistungsumfang richtet sich nach der Spezifikation der Lieferungen und Leistungen dieses Angebotes. Soweit vom Kunden beigestellte Einrichtungen und Geräte in unseren Leistungsumfang einbezogen werden, übernehmen wir nicht die Gewähr der generellen Funktionsfähigkeit dieser Beistellungen im Zusammenspiel mit den von uns gelieferten Ausrüstungen. Eine Gewähr für ihre individuelle Güte und Beschaffenheit wird nicht übernommen.
Für Arbeiten im kundeneigenen Netzwerk müssen notwendige Zugangsdaten gestellt werden, ggf. werden Installationsdatenträger der Betriebssysteme benötigt.

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit auf Sachmängel bei Einsendung/Anlieferung des defekten Gerätes an unserer Geschäftsstelle. Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Verschleißteile und Gebrauchsmaterialien. Bei Batterien/Akkus, sowie auf Reparaturen beträgt die Gewährleistungszeit grundsätzlich 6 Monate. Für die Einhaltung lizenzrechtlicher Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde verpflichtet sich die o-telko ohg vor Installationsbeginn über evtl. Netzwerkkonfigurationen wie z.B. VPN- Zugriffe oder sonstiges zu informieren.
Es wird vorausgesetzt, dass das kundeneigene Netzwerk mit allen Komponenten fehlerfrei funktioniert, die Software mit den aktuellen Servicepacks ausgestattet ist, das LAN/WAN/WLAN und die weiteren Komponenten, wenn benötigt, VoIP fähig sind, die Bandbreite ausreichend zur Verfügung steht und ein aktueller Virenscanner im Einsatz ist.

Arbeiten, Einstellung, Programmierungen und ggf. nötige Anpassungen an der, wenn vom Kunden eingesetzt, Kundeneigenen Firewall, liegt in der Verantwortung des Kunden oder bei dem vom Kunden beauftragtem IT-Systemhaus.

Das Anfertigen einer vollständigen Datensicherung vor Arbeitsbeginn obliegt dem Kunden.
Ausdrücklich nicht von diesem Angebot/Vertrag abgedeckt ist der Schutz vor Angriffen durch Dritte (Viren oder Hackerangriffe).
Sämtliche Leistungen werden ausschließlich unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der o-telko ohg erbracht, die jederzeit eingesehen werden können. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die o-telko ohg diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

7. Zahlungs- und Lieferbedingungen

Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder persönlich bei Montage. Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach tritt ohne Ankündigung der Verzug ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf die Forderung, sowie Bearbeitungskosten von 7,50 € fällig. Weitergehende Verzugsschäden (Honorare durch Rechtsberatung) können geltend gemacht werden. Die Forderung kann ohne Vorankündigung zur Eintreibung an ein Inkassobüro übergeben werden. Der Kunde trägt alle Zusatzkosten vollständig.

Zurückhaltung aufgrund nicht nachgewiesener Mängel oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind ausgeschlossen. Ausnahme: Die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder anerkannt worden. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, oder wird unzureichender Liquidität des Kunden in Erfahrung gebracht, so kann eine entsprechende Sicherheitsleistung verlangt werden.
Falls dieser nicht nachgekommen wird, kann die o-telko ohg ohne Schadensersatzansprüche des Kunden vom Vertrag fristlos zurücktreten. Offene Forderungen für bereits gelieferte Waren und Material, sowie erbrachte Dienstleistungen werden sofort fällig. Eine bestehende Belieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung ausgesetzt werden.

Bei verlangter Vorkasse für veranschlagte Waren und Material erfolgt die Bestellung der Waren und des benötigten Materials erst nach Eingang der Vorkasse.
Während einer Projektrealisierung, behält sich die o-telko ohg das Recht vor, Abschlagzahlungen auf bereits gelieferte Hardware, zu berechnen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die o-telko ohg behält sich das Eigentum an Gegenständen, die im Rahmen eines Kauf- und/oder Montagevertrages geliefert werden, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, vor.

Die o-telko ohg verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Erwerbers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Vertragspartner hat die o-telko ohg unverzüglich zu unterrichten, wenn Maßnahmen Dritter oder sonstige Ereignisse die Rechte der o-telko ohg gefährden. Der Vertragspartner hat im Falle der Pfändung oder Beschlagnahme der Sache den Dritten auf das Eigentum der o-telko ohg hinzuweisen. Er hat die o-telko ohg von solchen Maßnahmen und Ereignissen unverzüglich zu unterrichten.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Vertragspartner erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Vertragspartners an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der o-telko ohg nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Erwerber der o-telko ohg anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für diese verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der o-telko ohg gegen den Vertragspartner tritt der Vertragspartner auch solche Forderungen an die o-telko ohg ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die o-telko ohg nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

 

9. Mängelrügen

Gewährleistung auf alle gelieferten Waren gewährleistet die o-telko ohg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, dass beim Gefahrenübergang die gelieferten Waren frei von Material und Herstellungsfehlern sind. Alle Lieferungen sind beim Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder und Falschlieferungen, sowie offensichtliche Fehler sind binnen 6 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Empfänger schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind binnen 6 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen, Transportschäden sind unverzüglich dem Transportgutführer anzuzeigen.

Die o-telko ohg behält sich das Recht zur Nachbesserung vor, sofern erforderlich, auch zum wiederholten Mal. Wirkt der Käufer hierbei nicht in erforderlicher Weise mit, sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Falls Nachbesserungsversuche erfolglos bleiben, ist die o-telko ohg berechtigt, Austauschware oder Gutschriften zu erteilen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Reklamationen benötigt die o-telko ohg eine exakte Fehlerbeschreibung. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche. Umtausch und Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen.

Berechtigte Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gemeldet werden, werden kostenlos durch Austausch der defekten Teile behoben. Davon ausgeschlossen sind die An- und Abfahrtskosten, der Arbeitsaufwand und die Wiederherstellung und/oder Installation und Konfiguration von benötigten Programmen, Programmteilen, Daten und des Betriebssystems, wenn der Kunde keine fach- und sachgerechte Datensicherung zur Verfügung stellen kann. Die Installation und Konfiguration von Software beschränkt sich nur auf die zum entsprechenden Vertrag gehörenden Lieferungen.

Der entstehenden Arbeitsaufwand, sowie Fahrtkosten zur Feststellung von Mängeln, die durch den Kunden verursacht wurden, können in Rechnung gestellt werden.

 

10. Haftungsausschluss

Die o-telko ohg haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ebenfalls haftet die o-telko ohg im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung, sofern Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

Im Übrigen haftet die o-telko ohg bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Eine Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen Arglist oder Garantie bleibt unberührt. Im Falle der Beeinträchtigung, des Ausfalls und der Entstehung von sonstigen Schäden durch Angriffe von Dritten (Viren oder Hackerangriffe) haftet die o-telko ohg nur dann, wenn dieser Umstand von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Schutz vor solchen Angriffen ausdrücklich schriftlich Vertragsbestandteil geworden ist.

 

11. Vermittlungsgeschäfte

Bei Vermittlungsgeschäften zu Telefonnetzbetreibern (wie z.B. Versatel, Vodafone, Telekom usw.) gelten die AGB's des jeweiligen Unternehmens.

 

12. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Andere nationalen Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, E KAG jeweils vom 17.07.1973 ) werden ausgeschlossen.

Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlichen Sondervermögens, so wird als Gerichtsstand der Sitz der o-telko ohg vereinbart.

 

13. Datenschutz

Die o-telko ohg ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Es gilt die o-telko ohg Datenschutzerklärung auf der Homepage Impressum/ Datenschutzerklärung.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahm

Standort

o-telko ohg
Tele- & Bürokommunikation
Neustadt 16 | Walzenmühle
24939 Flensburg

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Orwe Oetelshoven/ Peter Sassen

Kontakt

+49 (0)461 318 30 30

+49 (0)461 318 30 28

24H Störung Servicecenter

+49 (0)800 318 30 30

Festnetz (kostenfrei 0 Cent/Anruf)
Mobilfunk (kostenfrei 0 Cent/Anruf)

Rechtliches

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